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Bremen bringt Antrag für Übergewinnsteuer in Bundesrat ein

Berlin und Thüringen schließen sich an

In der Debatte um eine Steuer auf übermäßige Unternehmensgewinne in Krisenzeiten hat Bremen am Freitag wie angekündigt einen Entschließungsantrag zur Einführung einer Übergewinnsteuer in den Bundesrat eingebracht. Damit soll der Bund aufgefordert werden, einen Vorschlag für die befristete Erhebung einer solchen Steuer vorzulegen. Der Forderung Bremens schlossen sich auch Berlin und Thüringen in der Länderkammer an. 

Nach Ansicht der drei Länder soll der Bundesrat die Bundesregierung bitten, einen Vorschlag für die befristete Erhebung einer Übergewinnsteuer für das Jahr 2022 vorzulegen, um krisenbedingte Übergewinne vor allem im Energiesektor mit einer Abgabe zu belegen. Diese soll dann zur Finanzierung staatlicher Entlastungsmaßnahmen dienen, die angesichts der derzeit auf breiter Front steigenden Preise an Dringlichkeit gewinnen.

Derzeit wird eine Übergewinnsteuer vor allem vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges diskutiert, dessen wirtschaftliche Folgen zwar viele Unternehmen vor Probleme stellen, in einzelnen Branchen jedoch auch deutlich höhere Profite ermöglichen.

In dem eingebrachten Antrag heißt es, dass es teils Gewinnsteigerungen gebe, die "nicht Resultat verstärkten wirtschaftlichen Handelns oder von Investitionen" seien, sondern "allein aus den marktlichen Verwerfungen in Folge der Krisen" resultierten.

Gleichzeitig gebe es hohe Kosten für die öffentliche Hand. Es sei daher "gerechtfertigt, befristet einen Teil der so erzielten Übergewinne einer Steuer beziehungsweise Abgabe zu unterwerfen, um damit einen Beitrag zur Finanzierung der staatlichen Stützungs- und Entlastungsmaßnahmen zu leisten".

Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) verwies am Freitag auf Milliardengewinne von Ölkonzernen angesichts gestiegener Energiepreise und betonte, dass er eine Übergewinnsteuer nicht nur für "zwingend erforderlich" halte, um den sozialen und gesellschaftlichen Frieden zu sichern. Sie sei auch zwingend nötig, "um die Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte nicht zu gefährden und die Neuverschuldung in vertretbaren Grenzen zu halten".

Die Vorlage wurde zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen, die sich nun ab dem 20. Juni damit befassen. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt die Vorlage wieder auf die Plenar-Tagesordnung des Bundesrates. Dann wird darüber abgestimmt, ob der Bundesrat die Entschließung fasst und der Bundesregierung zuleitet.


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