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Aktuelles



Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Im Gegensatz zu Goldzertifikaten können ETF-Goldfonds nicht nach einer Spekulationsfrist von einem Jahr steuerfrei verkauft werden.
In ihrem Koalitionsvertrag hat die Ampelkoalition viele geplante Änderungen im Steuer- und Sozialrecht festgeschrieben.
Die bisherige Berechnungsmethode zur Überprüfung einer Doppelbesteuerung von Altersrenten ist nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs in vollem Umfang gerechtfertigt.
Wenn Kapitalerträge aus Depots bei verschiedenen Banken miteinander verrechnet werden sollen, muss bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung beantragt werden.
Renten­zahlungen aus einem vor 2005 abgeschlossenen Versicherungsvertrag mit Kapitalwahlrecht unterliegen nicht der Ertragsanteilsbesteuerung.
Vom endgültigen Ausfall einer privaten Darlehensforderung ist auszugehen, wenn der Insolvenzverwalter gegenüber dem Insolvenzgericht die Masseunzulänglichkeit angezeigt hat.
Auch wenn der betrügerische Anbeiter eines Schneeballsystems ausgewiesene Abgeltungsteuer nicht ans Finanzamt abgeführt hat, können sich die Anleger auf die Abgeltungswirkung des ausgewiesenen Abzugs verlassen.
Der Bundesfinanzhof hat eine neue Stolperfalle bei der Umschuldung eines mit einer Lebensversicherung besicherten Darlehens aufgezeigt, die zu einer Steuerpflicht der Zinserträge aus der Versicherung führen kann.
Verluste aus einem Darlehen an eine Kapitalgesellschaft sind steuerlich anzuerkennen, wenn feststeht, dass die Gesellschaft keine Zahlungen mehr leisten wird.
Das Bundesverfassungsgericht muss prüfen, ob Verluste aus dem Verkauf von Aktien auch mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden können.

Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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