Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Selbständige und Unternehmer

Bundestag und Bundesrat haben die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, um die Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft auch nach 2022 fortzuführen.
Das dritte Jahr in Folge plant das Bundesarbeitsministerium bei der Künstlersozialabgabe mit einem Beitragssatz von 5,0 %.
Auch im Fall einer unentgeltlichen Betriebsübertragung kann es beim bisherigen Inhaber im Einzelfall zu nachträglichen Betriebsausgaben kommen.
Das Steuerfortentwicklungsgesetz wird um eine weitere Maßnahme aus der Wachstumsinitiative ergänzt, die zusätzliche Steuervorteile für Elektro-Firmenwagen vorsieht.
Ab 2025 stellt der Fiskus die schon lange geplante Übermittlungsmöglichkeit für die Meldung elektronischer Aufzeichnungssysteme bereit, womit die bisher ausgesetzte Mitteilungspflicht ab Juli 2025 in Kraft tritt.
Die nach dem Nachweisgesetz erforderlichen Angaben zu den wesentlichen Arbeitsbedingungen sollen künftig auch in Textform, also per E-Mail, möglich sein.
Mit verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten und weiteren Maßnahmen will die Bundesregierung die Konjunktur ankurbeln.
Der Regierungsentwurf für das Bürokratieentlastungsgesetz IV liegt vor, mit dem neben anderen Maßnahmen auch Aufbewahrungsfristen verkürzt und umsatzsteuerliche Pflichten erleichtert werden sollen.
Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz, das kurzzeitig als Zweites Jahressteuergesetz 2024 firmierte, werden vor allem erste Punkte der Wachstumsinitiative im Steuerrecht umgesetzt und die Freibeträge sowie Tarifeckwerte bei der Einkommensteuer angepasst.
Das Honorar für den Steuerberater, der den Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf eines Gesellschaftsanteils ermittelt und erklärt, gehört zu den abziehbaren Veräußerungskosten.

Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg