Aktuelles
Fallbeilwirkung beim Kindergeld
Dass es beim Kindergeld keine Härtefallregelung für eine nur geringfügige Überschreitung des Jahresgrenzbetrags der Einkünfte des Kindes gibt, beschäftigt jetzt das Bundesverfassungsgericht.
Zum Verdruss vieler Familien fällt das Kindergeld komplett weg, wenn die Einkünfte des Kindes den Jahresgrenzbetrag auch nur um einen Euro übersteigen. Ob diese Regelung verfassungsgemäß ist, oder ob nur eine anteilige Reduzierung erfolgen sollte, das muss jetzt das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Für die Betroffenen könnte sich daher ein Einspruch, verbunden mit einem Antrag auf Ruhen des Verfahrens, lohnen - auch wenn der Bundesfinanzhof und die Finanzgerichte an der Fallbeilwirkung bis jetzt nichts auszusetzen haben.
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Walter Stadelmeyer
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Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling
Es besteht keine Bereitschaft oder
Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
Design und Entwicklung:
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