Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Nur Lohnkosten gelten als haushaltsnahe Dienstleistungen

Die steuerliche Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen soll strikt auf die Arbeitskosten beschränkt bleiben.

Mit dem Familienleistungsgesetz wird die steuerliche Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen deutlich ausgeweitet: Insgesamt sollen die Steuerzahler haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen können, wovon das Finanzamt dann 20 Prozent ersetzt. Allerdings soll die vorgesehene Steuerermäßigung strikt auf die Arbeitskosten beschränkt sein.

Der Bundesrat hatte darauf hingewiesen, dass nach der bisherigen Formulierung zum Beispiel die vollständige Leistung eines Partyservices einschließlich der Waren steuerlich relevant sei. Bei Pflegeleistungen gelte dies auch für die Lieferung von Stützstrümpfen oder eines Pflegebettes. Ein Grund dafür sei nicht ersichtlich, denn es gehe darum, die Inanspruchnahme von Arbeitsleistungen zu fördern, um Beschäftigungsanreize zu setzen. Die Bundesregierung hat dem Parlament daher eine überarbeitete Fassung vorgelegt, die dies berücksichtigt.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg