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Rückzahlungsverpflichtung bei geschiedenen Ehegatten

Geschiedene Ehegatten haben eine Rückzahlungsverpflichtung für die Hälfte einer Steuererstattung, wenn beide zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden und inzwischen geschieden sind.

Ergibt sich aus einer Einkommensteuerveranlagung zwischenzeitlich geschiedener Eheleute eine Steuererstattung, so steht dieser Erstattungsbetrag den geschiedenen Eheleuten jeweils zur Hälfte zu. Wird der volle Betrag an Sie ausgezahlt, sind Sie zur Rückzahlung der Hälfte des Erstattungsbetrags an das Finanzamt verpflichtet.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie oder Ihr Ehepartner die Einkommensteuervorauszahlung geleistet haben. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass derjenige, der zahlt, die Einkommensteuer für Rechnung beider Ehepartner als Gesamtschuldner zahlt. Daraus folgt, dass bei einer Rückerstattung auch beide Ehepartner erstattungsberechtigt sind.


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

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Fax: 09 11 / 91 97 19
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Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
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Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

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