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Einkünftezurechnung bei Ehegatten

Einkünfte aus Immobilien werden Eheleuten entsprechend der Eigentumsverhältnisse zugerechnet.

Sind Eheleute je zur Hälfte an einer vermieteten Immobilie beteiligt, dann sind ihnen auch in diesem Verhältnis die Einkünfte zuzurechnen. Dabei spielt es weder eine Rolle, ob nur ein Ehepartner die gesamten Aufwendungen getragen hat, noch ob nur einer von beiden die Mietverträge mit den Mietern abgeschlossen hat. Die gemeinschaftliche Vermieterstellung orientiert sich vielmehr an den zivilrechtlichen Beteiligungsverhältnissen. Diesen Verhältnissen ist auch steuerlich für die Einkünfteverteilung zu folgen, solange die Eheleute keine abweichende gemeinschaftsbedingte Vereinbarung getroffen haben.


Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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