Aktuelles
Anrechnung der Berufsschule auf Ausbildungszeiten
Im wesentlichen gelten nur für minderjährige Azubis zusätzliche Freizeitregelungen, wenn Berufsschulunterricht stattfindet.
Viele Unternehmer sind froh, wenn sie ihre Auszubildenden einmal zu Gesicht bekommen. Der Ärger ist angesichts von Blockunterricht und auf mehrere Tage verteilten Berufsschulzeiten verständlich. Schließlich verdienen die Auszubildenden ein gutes Gehalt, da kann der Unternehmer auch eine Leistung verlangen. Doch Sie dürfen keine unberechtigten Erwartungen haben. Für minderjährige Azubis gilt: Ein Berufsschultag in der Woche mit mehr als 5 Unterrichtsstunden von jeweils 45 Minuten wird als voller 8-Stunden-Tag gerechnet. Findet der Berufsschulunterricht noch an weiteren Tagen in der Woche statt, wird nur die tatsächliche Schulzeit auf die Arbeitszeit angerechnet. Der Ausbilder kann entscheiden, welcher Berufsschultag mit 8 Stunden angerechnet wird. Das wird wohl der Tag mit den meisten Unterrichtsstunden sein. Bei Blockunterricht von mindestens 25 Schulstunden an 5 Arbeitstagen darf der Jugendliche nicht beschäftigt werden. Jedoch sind zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis zu 2 Stunden wöchentlich zulässig.
Für volljährige Azubis gilt: Bei diesen wird die tatsächliche Schulzeit auf die Arbeitszeit angerechnet. Eine Beschäftigung nach der Schule im Betrieb ist also zulässig. Hierauf sollten Sie auch bestehen.
Kontakt und Impressum
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
90491 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling
Es besteht keine Bereitschaft oder
Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen
Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37
info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag
Bilderquellen (fotolia.com):
- Frau unterschreibt Dokument - @Nonwarit
- Frau unterschreibt - @Nonwarit
- Justitia - @AA+W
- Zwei Personen geben sich die Hände - @FotolEdhar
- Lockere Konversation - @FotolEdhar
- Eine lockere Konversation - @FotolEdhar
- Personen begrüßen sich - @FotolEdhar
- Besprechung - @rogerphoto
- Altstadt von Nürnberg, Deutschland - @Mapics