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Auskunftspflicht der Unternehmen

Unternehmen sind gegenüber dem Finanzamt auch zu Auskünften über ihre Kunden verpflichtet.

Das Finanzamt hatte von einem Stromversorgungsunternehmen verlangt, die Bankverbindungen der Kunden mitzuteilen, die Schulden beim Finanzamt hatten. Nach Kenntnis der Bankverbindungen wollte das Finanzamt Kontenpfändungen bei den säumigen Steuerzahlern vorzunehmen. Das Versorgungsunternehmen weigerte sich, die Kunden an das Finanzamt zu verraten. Dies war jedoch ohne Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht entschied in letzter Instanz, dass das Unternehmen die Bankverbindungen seiner Kunden preis geben muss, auch wenn damit ein erheblicher Vertrauensverlust verbunden ist. Die Belange des Staates und damit des Finanzamtes gehen vor. Sie müssen also damit rechnen, dass das Finanzamt auch ihnen diese Fragen stellen kann. Sie sind dann zu Auskunft verpflichtet.


Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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