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Betriebsprüfer darf Staatsanwalt auf Schmiergeldzahlung hinweisen
Der Betriebsprüfer darf Hinweise auf eine Schmiergeldzahlung ohne vorherige Prüfung auf strafrechtliche Relevanz an die Staatsanwaltschaft weitergeben.
Entdeckt der Betriebsprüfer in den Büchern Hinweise auf Schmiergeldzahlungen, dann darf er dies der Staatsanwaltschaft mitteilen. Dabei muss er nicht prüfen, ob diese Information überhaupt zu einer Verurteilung führen könnte, zum Beispiel weil die Tat offensichtlich schon verjährt ist oder ein Verwertungs- oder Verwendungsverbot greift.
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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
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Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
19
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Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
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Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
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Im Lipperfeld 22a-24
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