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Kein Kindergeld bei Studium und Zivildienst

Leistet Ihr Kind neben dem Studium seinen Zivildienst ab, dann haben Sie keinen Anspruch auf Kindergeld.

Das Finanzgericht Münster urteilte, dass Sie keinen Anspruch auf Kindergeld haben, wenn Ihr Sohn neben seinem Studium auch den Zivildienst ableistet (Aktenzeichen: 14 K 458/00 Kg). Begründet wird dies damit, dass Ihr Sohn in dieser Zeit gerade nicht für seinen Beruf ausgebildet wird. Während des Zivildienstes entsteht den Eltern kein nennenswerter Aufwand, der Ihre steuerliche Leistungsfähigkeit mindert. Zudem wird Ihr Sohn für den Zivildienst entschädigt.


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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