Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Vorsteuerausweis in Rechnungen

Nach den Vorgaben des Bundesfinanzhofs muss die Vorsteuer in Rechnungen immer explizit ausgewiesen werden.

Der Bundesfinanzhof bereitet den Unternehmen immer wieder Kummer durch seine Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug. Unter anderem verlangt der Bundesfinanzhof, dass der Nettobetrag in der Rechnung angegeben wird. Der Zusatz in der Rechnung: "Der Gesamtbetrag enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer von 16 % in Höhe von DM ..." ist danach nicht zulässig. Da man viele Rechnungen dieser Art sieht, sollten Sie darauf achten, dass von Ihnen nur Rechnungen bezahlt werden, die den Nettobetrag, die Umsatzsteuer und den Endbetrag ausweisen. Außerdem soll die Rechnung auf den Namen des Unternehmens ausgestellt werden. Ausnahmen gelten nur für Kleinbetragsrechnungen bis DM 200.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg