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Zulassung nur noch ohne Steuerrückstände

Auch Niedersachsen bearbeitet die Zulassung eines Fahrzeugs nur noch, wenn keine Kfz-Steuerrückstände mehr bestehen.

Niedersachsen folgt dem Beispiel anderer Bundesländer und verweigert nun ebenfalls die Zulassung eines Fahrzeugs, wenn der Halter noch Steuerrückstände bei der Kfz-Steuer oder damit zusammenhängenden Nebenleistungen hat. Außerdem muss der Halter bei der Zulassung eine Einzugsermächtigung für die zukünftige Kfz-Steuer erteilen.


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

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Tel.: 09 11 / 91 97 10
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E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
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Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

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