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Sporadischer Aufenthalt reicht nicht für Lebensmittelpunkt

Ein sporadischer beruflich bedingter Aufenthalt an einem Ort begründet noch keinen separaten Lebensmittelpunkt für eine doppelte Haushaltsführung.

Der für eine doppelte Haushaltsführung notwendige Lebensmittelpunkt an einem anderen als dem Beschäftigungsort setzt einen Haupthausstand voraus. Hält sich der Arbeitnehmer aber nur noch sporadisch tagsüber aus beruflichen Gründen an diesem Ort auf, dann ist diese Voraussetzung nicht erfüllt.


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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Fax: 0208 – 970 71 37

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