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Grundstücksschenkung nach Hausbau durch den Beschenkten

Bei der Schenkung eines Grundstücks nach der Errichtung eines Gebäudes durch den Beschenkten kommen die Grundsätze der gemischten Schenkung zur Anwendung, um die Bereicherung des Beschenkten zu ermitteln.

Errichten Sie auf einem Grundstück, das jemand anderem gehört, in der Erwartung einer geplanten künftigen Schenkung des Grundstücks ein Gebäude, und wird Ihnen das Grundstück nach Fertigstellung des Gebäudes tatsächlich geschenkt, so kommen hier die Grundsätze der gemischten Schenkung zur Anwendung.

Dass der bisherige Eigentümer des Grundstücks Ihre Aufwendungen nicht ersetzen muss, wird als Gegenleistung des Beschenkten berücksichtigt. Sie als Beschenkter sind wiederum nicht um den gesamten Wert des bebauten Grundstücks bereichert. Sie wollten den Grundstückseigentümer durch Ihre Bauaufwendungen nicht bereichern. Durch die Übertragung des Grundstücks wird Ihr Aufwendungsersatzanspruch gegen den ursprünglichen Grundstückseigentümer abgewendet.


Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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