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Aktuelles



Gebühren für verbindliche Auskünfte

Gebühren für verbindliche Auskünfte des Finanzamts zur Gewerbesteuer sind ab diesem Jahr nicht mehr als Betriebsausgaben abziehbar.

Seit rund 18 Monaten verlangen die Finanzbehörden Gebühren für die Erteilung verbindlicher Auskünfte. Als steuerliche Nebenleistungen sind diese Gebühren nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie sich auf nicht abziehbare Steuern beziehen. Da die Gewerbesteuer durch die Unternehmenssteuerreform 2008 ab diesem Jahr keine abzugsfähige Steuer mehr ist, sind auch die damit verbundenen Gebühren für verbindliche Auskünfte nicht mehr als Betriebsausgaben abzugsfähig.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
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Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

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