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Verfassungsbeschwerde gegen höhere Umsatzsteuer gescheitert

Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Erhöhung der Umsatzsteuer auf 19 % hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.

Eine Familie mit sechs Kindern wollte sich gegen die jüngste Mehrwertsteuererhöhung von 16 % auf 19 % wehren, doch das Bundesverfassungsgericht hat ihre Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsrichter meinen, dass eine höhere Belastung von Familien bei indirekten Steuern unvermeidbar ist und im Zweifel bei den direkten Steuern, also der Einkommensteuer, ausgeglichen werden muss.


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

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Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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