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Zusammenrechnung von Schenkungen und Erbschaft

Schenkungen, die Sie vom Erblasser zu dessen Lebzeiten innerhalb von 10 Jahren vor dem Erbfall erhalten haben, werden mit dem Erbe zusammengerechnet.

Schenkung und Erbschaft sind beide Erwerbe, auf die Sie Steuern zahlen müssen, wenn sie bestimmte Freibeträge übersteigen. Lebzeitige Schenkungen des Erblassers, die Sie als Erbe innerhalb von 10 Jahren vor dem Erbfall erhalten haben, werden mit der Bereicherung durch den Erbfall zusammengerechnet. Dabei kommt der Freibetrag nur einmal zur Anwendung. Sofern die Schenkung bereits versteuert war, muss der sogenannte Differenzbetrag gebildet werden. Das heißt, dass von der Steuer, die Sie jetzt für alle Erwerbe zusammen zu zahlen hätten, der Betrag abgezogen wird, der für die Schenkung nach den Regeln zur Zeit des Erbfalles zu erheben gewesen wäre.

Liegt eine Schenkung schon über 10 Jahre zurück, dann ist sie steuerlich bereits erledigt. Also können Sie den Freibetrag wieder voll ausschöpfen. Insofern können Sie durch frühzeitige Schenkungen Erbschaftsteuern sparen.


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

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Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
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Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

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