Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Finanzierung zweier baugleicher Einfamilienhäuser

Wenn von zwei baugleichen und gleichzeitig gebauten Immobilien nur eine vermietet werden soll, ist für den vollen Werbungskostenabzug eine saubere Trennung der Darlehen und der damit getätigten Zahlungen notwendig.

Bei der Finanzierung von Immobilien, die teils selbstgenutzt und teils vermietet werden sollen, verlangen die Finanzverwaltung und die Gerichte eine strenge Trennung der Darlehen. So gilt beispielsweise für den Bau zweier baugleicher Einfamilienhäuser, von denen eines selbst genutzt und eines vermietet wird, dass die Zinsen zu gleichen Teilen auf beide Immobilien entfallen, wenn nicht die Darlehen tatsächlich und objektiv nachprüfbar zur Finanzierung nur eines der Häuser verwendet worden sind.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg