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Ersatz für Erbschaftsteuer-Doppelbesteuerungsabkommen

Für das fristgerecht gekündigte Erbschaftsteuer-Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich wird momentan ein Sonderabkommen als Ersatz erarbeitet.

Deutschland und Österreich wollen in den nächsten Wochen ein Sonderabkommen schließen, das bis zum 31. Juli 2008 vor der Doppelbesteuerung bei der Erbschaftsteuer schützen soll. Deutschland hatte das bisherige Doppelbesteuerungsabkommen fristgerecht zum 31. Dezember 2007 gekündigt, weil die Erbschaftsteuer in Österreich ab dem 1. August 2008 wegfallen wird. Das Sonderabkommen soll rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

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