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Bisherige Erbschaftsteuer ist teilweise gemeinschaftsrechtswidrig

Unterschiedliche Bewertung land- und forstwirtschaftlichen Vermögens im In- und Ausland ist gemeinschaftsrechtswidrig.

Der Europäische Gerichtshof hat die Erbschafsteuer in ihrer bisherigen Form teilweise für gemeinschaftsrechtswidrig erklärt. Dabei geht es um die Bewertung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, das im Inland wesentlich günstiger bewertet wird als ein vergleichbarer Vermögenswert im EU-Ausland. Für die Zukunft hat dieses Urteil allerdings keine Bedeutung mehr, weil nach der anstehende Reform der Erbschaftsteuer in- und ausländische Liegenschaften gleich bewertet werden.


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

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E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

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