Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung und BAföG-Rückzahlung

Der Bundesfinanzhof muss über die Revision zweier Urteile zum Werbungskostenabzug für Studienkosten entscheiden.

Kosten für ein Erststudium sind seit einer Änderung des Einkommensteuergesetzes Mitte 2004 nicht mehr als vorweggenommene Werbungskosten abziehbar. Verfassungsrechtliche Bedenken hat das Finanzgericht Niedersachsen bei dieser gesetzlichen Regelung nicht: Mit der Neufassung dieser Vorschrift hat sich der Gesetzgeber innerhalb des ihm zustehenden Gestaltungsspielraumes gehalten. Das Finanzgericht hat daher nur den Sonderausgabenabzug gewährt. Mittlerweile ist die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig. In dem Fall geht es allerdings um ein Erststudium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Die Klägerin möchte eine Gleichbehandlung mit einem Zweitstudium oder einer Berufsausbildung nach dem Erststudium erreichen, deren Kosten beide als Werbungskosten abzugsfähig sind.

Der Bundesfinanzhof muss sich auch mit der Frage befassen, ob die Tilgung eines BAföG-Darlehens als Werbungskosten abziehbar ist. Das Finanzgericht Hessen hat dies abgelehnt. Die Finanzverwaltung will die Rückzahlung bisher weder als Werbungskosten, noch als Sonderausgaben anerkennen, weil es sich um die Tilgung eines Darlehens handelt und die eigentlichen Kosten für die Ausbildung bereits früher, nämlich während der Ausbildung, entstanden sind.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg