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Aktuelles



Schätzung von Auslandseinkünften aus Kapitalvermögen

Über den Verbleib von vormals im Ausland angelegtem Kapital müssen Sie genaue Auskunft geben können, wenn Sie eine Zuschätzung verhindern wollen.

Hatten Sie Kapitalvermögen im Ausland angelegt, müssen Sie über den Verbleib des Geldes Auskunft geben können. Das Finanzgericht des Saarlandes hat entschieden, dass das Finanzamt in den Folgejahren Einkünfte aus Kapitalvermögen schätzen darf, wenn Sie nach Beendigung der Kapitalanlage keine genauen Auskünfte über den Verbleib des Vermögens geben können. Der bloße Hinweis auf den Verbrauch des Geldes reicht nicht aus, um die Zuschätzung zu verhindern.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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Im Lipperfeld 22a-24
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