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Erschließungsentgelt ist nicht grunderwerbsteuerpflichtig

Ein Erschließungsentgelt ist nicht Teil des eigentlichen Kaufpreises und damit auch nicht grunderwerbsteuerpflichtig.

Kaufen Sie ein unerschlossenes Grundstück, gehört das Entgelt für die zukünftige Erschließung des Grundstücks nicht zur Gegenleistung, die der Grunderwerbsteuer unterliegt. Grundsätzlich bemisst sich die Grunderwerbsteuer nach dem Wert der Gegenleistung. Für den Umfang der Gegenleistung ist jedoch entscheidend, in welchem tatsächlichen Zustand das Grundstück beim Kauf ist. Bei einem unerschlossenen Grundstück ist das Entgelt für die Erschließung kein Teil des eigentlichen Kaufpreises, sondern davon getrennt und unabhängig einzuordnen - und entsprechend nicht grunderwerbsteuerpflichtig.


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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