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Aktuelles



Mitwirkung beim Aufbau des ererbten Vermögens

Die Mitwirkung beim Aufbau von ererbtem Vermögen befreit nicht von der Erbschaftsteuerpflicht.

Auch wenn Sie als Erbe bei der Bildung des vererbten Vermögens mitgewirkt haben, unterliegt das Erbe der Erbschaftsteuer. Ein Erlass der Erbschafsteuer aus Billigkeitsgründen kommt allein deshalb nicht in Betracht. Das Finanzamt hatte in einem entsprechenden Fall von seiner Möglichkeit, einen Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder zum Teil zu erlassen, keinen Gebrauch gemacht, weil es der Auffassung war, dass keine unbillige Härte vorliegt. Das Finanzgericht Nürnberg bestätigte diese Entscheidung und lehnte es ebenfalls ab, die Erbschaftsteuer zu erlassen: Das Finanzamt hat sein Ermessen richtig ausgeübt, sodass eine Korrektur nicht nötig ist.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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