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Deutschkurs ist Teil der privaten Lebensführung

Auch wenn gute Deutschkenntnisse für den Beruf zwingend notwendig sind, sind die Kosten für einen Deutschkurs trotzdem nicht steuerlich abziehbar.

Aufwendungen eines in Deutschland lebenden Ausländers für das Erlernen der deutschen Sprache gehören zu den nichtabziehbaren Kosten der Lebensführung, auch wenn ausreichende Deutschkenntnisse für einen angestrebten Ausbildungsplatz förderlich sind. Die in den Deutschkursen erworbenen Sprachkenntnisse gewährleisten die soziale Integration des Ausländers im privaten Alltag und ermöglichen eine erfolgreiche Kommunikation im engeren privaten Umfeld. Der Besuch der Deutschkurse erleichtert damit in erheblicher Weise die Lebensführung in Deutschland und hat somit einen großen privaten Nutzen. Entsprechend dürfen die Aufwendungen nicht als Werbungskosten abgezogen werden.


Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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