Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Verfassungsbeschwerden gegen Kontenabfrage gescheitert

Die insgesamt vier Verfassungsbeschwerden gegen die Kontenabfragen durch das Finanzamt und andere Behörden hat das Bundesverfassungsgericht im Wesentlichen abgewiesen.

Insgesamt vier Verfassungsbeschwerden gegen die Kontenabfrage durch das Finanzamt und die Sozial- und Strafverfolgungsbehörden sind vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Gericht sieht keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Kontenabfrage. Nur die Klage zweier Sozialleistungsempfänger hatte teilweise Erfolg: Beim Zugriff in sozialrechtlichen Angelegenheiten sei das Gesetz nicht hinreichend präzise und muss bis zum 31. Mai 2008 nachgebessert werden. Mindestens die Finanzämter dürfen aber weiterhin uneingeschränkten Gebrauch von der Kontenabfrage machen.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg