Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Leergut und Pfandgeld in der Bilanz

In der Praxis treten offenbar immer wieder Unsicherheiten auf, wie Leergut und Pfandgeld bilanzsteuerlich zu behandeln sind.

Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main hat zu den Grundsätzen der bilanzsteuerrechtlichen Behandlung von Pfandleergut in der Getränkeindustrie Stellung genommen. Für die Abfüller gilt demnach, dass sowohl Individualleergut (spezielles Leergut eines bestimmten Herstellers) als auch Einheitsleergut (mehrere Hersteller verwenden gleichartiges Leergut) zum abnutzbaren Anlagevermögen gehören. Auch Mehrrücknahmen eines Abfüllers sind Anschaffungen, wobei die Pfandbeträge den Anschaffungskosten entsprechen. Nimmt der Abfüller Pfandgelder von den Getränkehändlern ein, so sind dies Betriebseinnahmen, aber für die spätere Erstattung des Pfandgelds ist eine Pfandrückstellung zu bilden.

Anders sieht es beim Getränkehändler aus, der weder zivilrechtlicher noch wirtschaftlicher Eigentümer des Pfandguts ist. Für ihn sind die Zahlungen an den Abfüller Betriebsausgaben, das von den Kunden vereinnahmte Pfandgeld ist eine Betriebseinnahme. In beiden Fällen erfolgt aber der Ausgleich in der Bilanz: Für das an die Abfüller gezahlte Pfand ist eine Forderung auf Pfandrückzahlung zu aktivieren, umgekehrt ist eine Rückstellung für die Pfandrückzahlung an die Kunden zu bilden.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg