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Eigenheimzulage und vorweggenommene Erbfolge

Die vorweggenommene Erbfolge beim Erwerb einer Wohnung ist bei der Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage zu berücksichtigen.

Grundsätzlich dienen die Herstellungs- oder Anschaffungskosten der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung zuzüglich der Hälfte der Anschaffungskosten für den dazugehörenden Grund und Boden als Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage. Erwerben Sie die Wohnung im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge gegen Ausgleichszahlung teilentgeltlich, sind die Aufwendungen für nachträgliche Herstellungsarbeiten in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Aufwendungen auf den entgeltlich erworbenen Teil der Wohnung entfallen. Diese Aufwendungen sind dabei im Verhältnis des Entgelts zu dem Verkehrswert der Wohnung aufzuteilen. Anschaffungsnebenkosten bleiben unberücksichtigt.


Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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