Aktuelles
Mediationsverfahren ist steuerlich absetzbar
Aufwendungen für ein Mediationsverfahren im Rahmen einer Ehescheidung sind als außergewöhnliche Belastungen absetzbar.
In einem Erlass hat das Finanzministerium von Niedersachsen darauf hingewiesen, dass die Aufwendungen für ein Mediationsverfahren im Rahmen einer Ehescheidung als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind.
Das Mediationsverfahren ist ein Verfahren, das die Regelung psychosozialer und rechtlicher Probleme ermöglicht. Die Regelungen werden selbstbestimmt und einvernehmlich getroffen. Besonders häufig kommt das Mediationsverfahren bei Trennung und Scheidung von Ehegatten zur Anwendung. Dabei werden Scheidungsfolgeregelungen vorab in einem außergerichtlichen Vergleich durch die Ehegatten vereinbart.
Das Ergebnis der Mediation, die konkreten Vereinbarungen, werden in Form einer Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten und in der Regel notariell beurkundet. Diese notariell beurkundeten Vereinbarungen können dann als Grundlage für die gerichtliche Ehescheidung herangezogen werden. Das hat zur Folge, dass anwaltliche Auseinandersetzungen im Scheidungsverfahren vor Gericht vermieden werden können.
Wenn das Ergebnis der Mediation in einem notariell beglaubigten Vertrag festgehalten und die Ehe nach dem Mediationsverfahren tatsächlich geschieden wird, sind daher die Kosten eines Mediationsverfahrens als Ehescheidungskosten und damit als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen.
Kontakt und Impressum
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
90491 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling
Es besteht keine Bereitschaft oder
Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen
Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37
info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag
Bilderquellen (fotolia.com):
- Frau unterschreibt Dokument - @Nonwarit
- Frau unterschreibt - @Nonwarit
- Justitia - @AA+W
- Zwei Personen geben sich die Hände - @FotolEdhar
- Lockere Konversation - @FotolEdhar
- Eine lockere Konversation - @FotolEdhar
- Personen begrüßen sich - @FotolEdhar
- Besprechung - @rogerphoto
- Altstadt von Nürnberg, Deutschland - @Mapics