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Zusatz-Altersvorsorge
Da die gesetzliche Rentenversorgung für die Generation der heute unter 50-jährigen als Altersvorsorge nicht ausreichen wird, sollten Sie sich nach Kapitalanlagen umsehen, die sich als private Zusatzvorsorge eignen.
Die gesetzliche Rentenversicherung wird für die Generation der heute unter 50-jährigen als Altersvorsorge nicht ausreichen. Da die Renten im Laufe der kommenden Jahre von immer weniger Beitragszahlern finanziert werden müssen, ergibt es sich zwangsläufig, dass die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechend gekürzt werden. Aus diesem Grund sollten Sie sich um Kapitalanlagen als private Zusatzvorsorge kümmern.
Sind Sie Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu 35.000 DM (70.000 DM bei Eheleuten), wäre es eine Möglichkeit, jedes Jahr 800 DM (1.600 DM bei Eheleuten) in einen Wertpapiersparvertrag mit Sparzulage einzuzahlen. Mit einem Einkommen bis zu 35.000 DM empfiehlt es sich zudem, jährlich 1.936 DM in einen kleinen Bausparvertrag einzuzahlen, falls Sie eine Immobilie besitzen oder erwerben wollen.
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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
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Tel.: 09 11 / 91 97 10
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19
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Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
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des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
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