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Zusatz-Altersvorsorge

Da die gesetzliche Rentenversorgung für die Generation der heute unter 50-jährigen als Altersvorsorge nicht ausreichen wird, sollten Sie sich nach Kapitalanlagen umsehen, die sich als private Zusatzvorsorge eignen.

Die gesetzliche Rentenversicherung wird für die Generation der heute unter 50-jährigen als Altersvorsorge nicht ausreichen. Da die Renten im Laufe der kommenden Jahre von immer weniger Beitragszahlern finanziert werden müssen, ergibt es sich zwangsläufig, dass die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechend gekürzt werden. Aus diesem Grund sollten Sie sich um Kapitalanlagen als private Zusatzvorsorge kümmern.

Sind Sie Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu 35.000 DM (70.000 DM bei Eheleuten), wäre es eine Möglichkeit, jedes Jahr 800 DM (1.600 DM bei Eheleuten) in einen Wertpapiersparvertrag mit Sparzulage einzuzahlen. Mit einem Einkommen bis zu 35.000 DM empfiehlt es sich zudem, jährlich 1.936 DM in einen kleinen Bausparvertrag einzuzahlen, falls Sie eine Immobilie besitzen oder erwerben wollen.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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