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Aktuelles



Musterprozesse zu privaten Steuerberatungskosten geplant

Der Deutsche Steuerberaterverband will in mehreren Musterprozessen die Verfassungsmäßigkeit der Streichung des Sonderausgabenabzugs für private Steuerberatungskosten überprüfen lassen.

Steuerberaterkosten können seit 2006 nur noch als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden. Honorare ebenso wie Bücher und Software müssen daher exakt nach Veranlassung aufgeteilt werden. Der Deutsche Steuerberaterverband ist der Ansicht, dass die Streichung des Sonderausgabenabzugs nicht nur gesellschaftspolitisch fragwürdig, sondern auch rechtlich zweifelhaft ist: Aufgrund des komplizierten Steuerrechts entstehen Steuerberaterkosten zwangsläufig. Daher will und wird der DStV die Streichung des Sonderausgabenzugs in mehreren gerichtlichen Musterprozessen überprüfen lassen.


Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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