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Arbeitnehmeranteil an der Winterbeschäftigungsumlage

Der Arbeitnehmeranteil an der Winterbeschäftigungsumlage gehört zu den abzugsfähigen Werbungskosten.

Die Oberfinanzdirektion Rheinland hat darauf hingewiesen, dass der Arbeitnehmeranteil zur Winterbeschäftigungsumlage zu den abzugsfähigen Werbungskosten gehört. Der Arbeitnehmeranteil der Umlage dient vor allem dem Erhalt des gegenwärtigen Arbeitsplatzes, der ununterbrochenen Beschäftigung und der Einnahmen. Ein Abzugsverbot besteht nicht, da zwischen der Umlagezahlung und den späteren steuerfreien Leistungen wie dem Zuschuss-Wintergeld und dem Mehraufwands-Wintergeld kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang besteht. Als Arbeitnehmer haben Sie Ihren Anteil an der Umlage unabhängig davon zu zahlen, ob Sie später tatsächlich steuerfreie Leistungen erhalten.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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