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Rückwirkende Zuordnung zum Unternehmensvermögen

Die Entscheidung über die Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes zum Unternehmensvermögen muss in dem Besteuerungszeitraum getroffen werden, in dem der Anspruch auf Vorsteuerabzug entstanden ist.

Als Unternehmer müssen Sie die Entscheidung über die Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes zum Unternehmen in dem Besteuerungszeitraum treffen, in dem die Steuer für die Bauleistungen und der Anspruch auf den Vorsteuerabzug entstanden sind. Dieser Grundsatz der Sofortentscheidung gilt auch dann, wenn eine Steuerfestsetzung noch nicht erfolgt oder noch abänderbar ist. Das Finanzgericht Baden-Württemberg verweist in seiner Urteilsbegründung auf die Auslegung des Umsatzsteuerrechts durch den Europäischen Gerichtshof. Ob diese Entscheidung Bestand haben wird, ist abzuwarten: Es wurde Revision eingelegt.


Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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