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Einkunftserzielung bei Wohnungsvermietung

Verluste aus Vermietung können von Ihnen nur dann steuermindernd geltend gemacht werden, wenn Sie mit einer Einkunftserzielungsabsicht gehandelt haben.

Verluste aus der Vermietung von Wohnungen können Sie nur dann steuermindernd geltend machen, wenn Sie auf Dauer gesehen einen Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben erzielen wollen (Einkunftserzielungsabsicht). Diese Einkunftserzielungsabsicht liegt auch dann vor, wenn die vereinbarte Miete unter der Marktmiete liegt. Beträgt die vereinbarte jedoch weniger als die Hälfte der Marktmiete, werden Ihre Werbungskosten gekürzt.

Diese Grundsätze gelten auch, wenn Sie eine Wohnung an nahe Angehörige vermietet haben. Ebenso kommen sie auch zur Anwendung, wenn Sie neben dem Mietvertrag ein Wohnrecht zugunsten der Mieter im Grundbuch eingetragen lassen.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
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Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

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Fax: 0208 – 970 71 37

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