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Erbengemeinschaft wird zum Schuldner der Umsatzsteuer

Für den Verkauf eines Wirtschaftsguts aus dem vorsteuerentlasteten Unternehmensvermögen wird der Erbe auch zum Steuerschuldner der Umsatzsteuer.

Der Erbe schuldet auch ohne eigene unternehmerische Tätigkeit die Umsatzsteuer für ein von ihm veräußertes Wirtschaftsgut, das er aus einem vorsteuerentlasteten Unternehmensvermögen geerbt hat. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz begründet seine Entscheidung damit, dass der Erbe zwar nicht Unternehmer, aber doch Steuerschuldner geworden ist. Die Rechte und Pflichten aus den bestehenden umsatzsteuerlichen Rechtsverhältnissen gehen auf den Erben über. Entsprechend muss sich der Erbe bei der Verwertung des Nachlasses wie sein Rechtsvorgänger als Unternehmer behandeln lassen.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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