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Einbauten in gemieteten Räumen als Herstellungskosten

Auch Einbauten in gemieteten Räumen führen zu Herstellungskosten, die nach Gebäudegrundsätzen abzuschreiben sind.

Bauen Sie gemietete Räumlichkeiten grundlegend um und ermöglichen sich damit eine gänzlich andere Nutzung, sind die als Herstellungskosten anzusehenden Aufwendungen nicht sofort als Betriebsausgaben abzugsfähig. Vielmehr müssen Sie die Aufwendungen wie ein materielles Wirtschaftsgut aktivieren und nach Gebäudegrundsätzen abschreiben. Der Abzugsfähigkeit steht nicht entgegen, dass die Aufwendungen zu einer Wertverbesserung an einem fremden Gebäude führten und kein eigenständiges Wirtschaftsgut entstand, das Ihnen gehört.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

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