Aktuelles
Besuchsfahrten zu den Kindern
Aufwendungen für Fahrten zu Ihren Kindern, die bei der geschiedenen Ehefrau leben, sind nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich abziehbar.
Das Finanzgericht Köln sieht in den Aufwendungen für Fahrten zu Ihren Kindern, die beim Exgatten leben, keine außergewöhnliche Belastung. Es begründet seine Auffassung damit, dass es sich möglicherweise um zwangsläufige Aufwendungen handelt, da Sie sich aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen diesen Besuchen nicht entziehen können. Sie sind jedoch nicht außergewöhnlich, da sie ihrer Art und dem Grunde nach nicht außerhalb des Üblichen liegen. Die typischen Vorgänge der Lebensführung und damit verbundene Aufwendungen schließen eine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung allerdings gerade aus.
Zudem sind entsprechende Aufwendungen bereits durch den Kinderfreibetrag, das Kindergeld und durch die Regelungen des Kinderlastenausgleichs abgegolten - auch wenn diese Gelder dem Exgatten zufließen. An dieser Auffassung hält das Finanzgericht auch im Hinblick auf die zum 1. August 1998 eingeführte Umgangspflicht fest. Ob der Bundesfinanzhof diese Beurteilung teilt, wird sich zeigen: Revision wurde eingelegt.
Kontakt und Impressum
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
90491 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling
Es besteht keine Bereitschaft oder
Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen
Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37
info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag
Bilderquellen (fotolia.com):
- Frau unterschreibt Dokument - @Nonwarit
- Frau unterschreibt - @Nonwarit
- Justitia - @AA+W
- Zwei Personen geben sich die Hände - @FotolEdhar
- Lockere Konversation - @FotolEdhar
- Eine lockere Konversation - @FotolEdhar
- Personen begrüßen sich - @FotolEdhar
- Besprechung - @rogerphoto
- Altstadt von Nürnberg, Deutschland - @Mapics