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Aktuelles



Voraussetzungen für das Vorsteuervergütungsverfahren

Der Bundesfinanzhof hat die Voraussetzungen für die Vergütung von Vorsteuer an im Ausland ansässige Unternehmer klar definiert.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die behördliche Bescheinigung, die ein im Ausland ansässiger Unternehmer zur Vergütung von Vorsteuerbeträgen vorzulegen hat, zum einen den Vergütungszeitraum abdecken und zum anderen die Aussage enthalten muss, dass der Antragsteller Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts ist. Die Bescheinigung muss in der Amtssprache eines Mitgliedstaates der EU ausgestellt sein, und sie hat vom Tag der Ausstellung an ein Jahr Gültigkeit. Zudem müssen grundsätzlich bereits mit dem Vergütungsantrag die zugrunde liegenden Rechnungen im Original vorgelegt werden.


Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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