Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Besteuerung des Vorerben

Nachdem der Bundesfinanzhof entschieden hat, dass die gesetzlich vorgesehene Besteuerung der Vorerben verfassungsgemäß ist und die Revision nicht zuzulassen ist, wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Zunächst hatte das Finanzgericht Schleswig-Holstein entschieden, dass ein Vorerbe, der von den für Vorerben geltenden gesetzlichen Beschränkungen und Verpflichtungen befreit ist, wirtschaftlich einem Vollerben fast gleich steht und daher auch wie ein solcher besteuert werden kann. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die unterschiedslose Besteuerung von Vorerben und Vollerben bestanden nicht. Die Revision gegen diese Entscheidung wurde nicht zugelassen. Der Bundesfinanzhof hat im Beschwerdeverfahren die Entscheidung des Finanzgerichts bestätigt und die Revision weder wegen grundsätzlicher Bedeutung, noch zur Fortbildung des Rechts zugelassen.

Die Frage, ob die gesetzlich vorgesehene Besteuerung der Vorerben verfassungsgemäß ist, wurde bejaht. Da der Vorerbe zivilrechtlicher Erbe sei, sei er auch entsprechend wie einer zu besteuern. Im Hinblick auf diese Entscheidung hat der Kläger nun Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Besteuerung des Vorerben sei verfassungswidrig, da sie nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz und der Erbrechtsgarantie vereinbar sei.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg