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Aktuelles



Sondertilgung bei Fremdwährungsdarlehen

Sondertilgungen für Fremdwährungsdarlehen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Immobilienfonds sind keine Werbungskosten.

Bei einer Sondertilgung für ein Fremdwährungsdarlehen, mit dem Sie eine Beteiligung an einem Immobilienfonds erworben haben, ist der für den Werbungskostenabzug erforderliche Veranlassungszusammenhang mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht gegeben. Die Sondertilgung wird geleistet, weil Sie aufgrund des Kreditvertrages für den Fall eines gestiegenen Wechselkurses dazu verpflichtet sind. Sie stellt daher weder Schuldzinsen noch Anschaffungskosten der Fondsbeteiligung dar, sondern ist allein der privaten Vermögenssphäre zuzuordnen.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

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