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Sponsoring-Maßnahmen
Als Unternehmer können Sie Sponsoring-Maßnahmen als Betriebsausgaben geltend machen.
Sponsoring wird als die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen oder Organisationen verstanden, die sportliche, kulturelle, kirchliche, wissenschaftliche, soziale ökologische oder ähnliche Ziele verfolgen. Zuwendungen dieser Art können Sie als Betriebsausgaben geltend machen. Dabei ist es nicht notwendig, dass Sie eine angemessene Gegenleistung erhalten. Es ist nicht erforderlich, dass die Geld- oder Sachleistung von Ihnen als Sponsor und Ihre erstrebten Werbeziele gleichwertig sind. Allerdings ist zu beachten, dass der Betriebsausgabenabzug dann nicht zulässig ist, wenn ein krasses Missverhältnis zwischen Ihren Leistungen und Ihren wirtschaftlichen Vorteilen besteht.
Kontakt und Impressum
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
90491 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling
Es besteht keine Bereitschaft oder
Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen
Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37
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- Frau unterschreibt - @Nonwarit
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- Personen begrüßen sich - @FotolEdhar
- Besprechung - @rogerphoto
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