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Reiserücktrittskostenversicherungen sind umsatzsteuerfrei

Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist eine eigenständige Leistung und unterliegt damit nicht der Margenbesteuerung.

Die Finanzverwaltung passt sich hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Bewertung von Reiserücktrittskostenversicherungen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs an: Dieser hatte im Jahr 2006 entschieden, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung weder als eigenständige Reiseleistung, noch als unselbstständige Nebenleistung zu einer Reiseleistung zu beurteilen ist. Vielmehr stellt sie eine eigenständige Leistung dar, die nicht der Margenbesteuerung unterliegt. Das Bundesfinanzministerium hat nun mitgeteilt, dass die Finanzverwaltung sich dieser Auffassung anschließt. Die Versicherung ist damit steuerfrei.


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

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Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
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Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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