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Unkenntnis über Wahlrecht

Haben Sie keine Kenntnis von der Möglichkeit des Vorkostenabzugs, liegt kein grobes Verschulden vor.

Haben Sie als Steuerpflichtiger keine Kenntnis von der Möglichkeit des Vorkostenabzugs, kann Ihnen kein grobes Verschulden zur Last gelegt werden. Mangelnde steuerrechtlichte Kenntnisse können den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit nicht rechtfertigen, wenn Sie keine entsprechende Ausbildung erhalten haben. Grob schuldhaftes Verhalten liegt erst dann vor, wenn Sie eine im Steuerformular ausdrücklich gestellte Frage nicht beantworten.

Deshalb spricht auch nichts dagegen, einen bestandskräftigen Steuerbescheid zu Ihren Gunsten abzuändern, wenn zur Berücksichtigung nachträglich bekannt gewordener Tatsachen die Ausübung eines Wahlrechts durch Sie notwendig ist, das an keine Frist gebunden ist.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

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