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Richterablehnung im Steuerprozess

Richter können im Steuerprozess von den Beteiligten aus verschiedenen Gründen abgelehnt werden.

Im Steuerprozess können Berufsrichter, ehrenamtliche Richter und Sachverständige von Ihnen abgelehnt werden, wenn ein entsprechender Grund vorliegt. Ablehnungsgründe können darin bestehen

  • ... dass die Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen ist (Ausschließung).

  • ... dass die Besorgnis der Befangenheit besteht. Das ist der Fall, wenn ein Grund vorliegt, der das Vertrauen in die Unparteilichkeit des Richters in Frage stellt. Beispielsweise kann der Richter in Freundschaft, Feindschaft oder einer sonstigen Beziehung mit einer beteiligten Person verbunden sein.

  • ... dass der Verdacht auf Ausnutzung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen besteht.

Die Ablehnung müssen Sie schließlich durch ein formelles Gesuch geltend machen.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

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Fax: 0208 – 970 71 37

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