Aktuelles
Fragerecht des Arbeitgebers bei Einstellungen
Der Arbeitgeber hat bei Einstellungen die Möglichkeit, Fragen in einem bestimmten Umfang und innerhalb gewisser Grenzen zu stellen.
Bei den Einstellungsverhandlungen steht dem Arbeitgeber grundsätzlich ein Fragerecht zu, da er ein berechtigtes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung seiner Frage für das zukünftige Arbeitsverhältnis hat.
Im einzelnen sind Fragen nach dem beruflichen Werdegang, einem bestehenden Wettbewerbsverbot und einer bestehenden Schwerbehinderung oder Gleichstellung uneingeschränkt zulässig. Wird eine solche Frage vorsätzlich falsch beantwortet, ist der Arbeitgeber ohne weiteres zur Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung berechtigt.
Grundsätzlich nur in sehr engen Grenzen zulässig sind Fragen nach Vorstrafen, laufenden Ermittlungsverfahren, Krankheiten, Vermögensverhältnissen, Schwangerschaft sowie Wehr- oder Ersatzdienst. Fragen nach Gewerkschafts-, Religions- und Parteizugehörigkeit sind generell unzulässig. Wird eine unzulässige Frage wahrheitswidrig beantwortet, berechtigt das den Arbeitgeber nicht zur Anfechtung.
Kommt es zur Anfechtung des Arbeitsverhältnisses, ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, den Betriebsrat anzuhören. Erfolgt die Anfechtung bevor das Arbeitsverhältnis realisiert wurde, wirkt die Anfechtung rückwirkend, dass das Arbeitsverhältnis von Anfang an nichtig ist. Ist das Arbeitsverhältnis bereits in Kraft, wirkt die Anfechtung hingegen nur für die Zukunft, und das Arbeitsverhältnis ist von nun an nichtig.
Kontakt und Impressum
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
90491 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling
Es besteht keine Bereitschaft oder
Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen
Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37
info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag
Bilderquellen (fotolia.com):
- Frau unterschreibt Dokument - @Nonwarit
- Frau unterschreibt - @Nonwarit
- Justitia - @AA+W
- Zwei Personen geben sich die Hände - @FotolEdhar
- Lockere Konversation - @FotolEdhar
- Eine lockere Konversation - @FotolEdhar
- Personen begrüßen sich - @FotolEdhar
- Besprechung - @rogerphoto
- Altstadt von Nürnberg, Deutschland - @Mapics