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Doppelte Haushaltsführung in eigener Eigentumswohnung

Die doppelte Haushaltsführung in einer selbstgenutzten Eigentumswohnung ist zwar möglich, muss sich aber an den Verhältnissen bei einer fiktiven Mietwohnung messen lassen.

Die Aufwendungen für eine am Beschäftigungsort selbstgenutzte Eigentumswohnung, deren Nutzungswert nicht zu versteuern ist, können im Rahmen der doppelten Haushaltsführung nur insoweit steuerlich abgezogen werden, als sie die üblichen Kosten einer angemessenen Mietwohnung nicht übersteigen. Angemessen bedeutet, dass die Wohnung weder besonders groß oder luxuriös sein, noch eine besondere Lage oder Ausstattung haben darf. Im Zweifel gilt der Vergleich mit den fiktiven Mietkosten einer angemieteten Wohnung.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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