Aktuelles
Vorsteuerabzug für den Leistungsempfänger
Eine Firma, die Gutscheine für Werbegeschenke ausgibt, ist auch dann Leistungsempfänger, wenn die Geschenke direkt an die Inhaber eines Gutscheins ausgegeben werden.
Schließen Sie als Unternehmer mit einem anderen Unternehmer einen Kaufvertrag über den Bezug von Werbegeschenken ab, sind Sie auch dann der Abnehmer / Leistungsempfänger, wenn die Werbegeschenke vereinbarungsgemäß nicht unmittelbar an Sie, sondern an die Inhaber eines Warengutscheins übergeben werden. Leistungsempfänger ist grundsätzlich derjenige, der aus dem der Leistung zugrunde liegenden Schuldverhältnis als Auftraggeber berechtigt und verpflichtet ist. Bei der vorliegenden Konstellation sind Sie das - auch wenn die Werbegeschenke an einen Dritten übergeben werden. Die Inhaber der Warengutscheine handeln in Ihrem Namen. Voraussetzung ist lediglich, dass auf den Gutscheinen ausdrücklich auf diese Abwicklungsform hingewiesen wird. Eine derartige Gestaltung ist nicht rechtsmissbräuchlich.
Kontakt und Impressum
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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
Oedenberger Str.
159
90491 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling
Es besteht keine Bereitschaft oder
Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen
Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37
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