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Immobilienverkauf ist keine Geschäftsveräußerung im Ganzen

Die Umsatzsteuerbefreiung für eine Geschäftsveräußerung im Ganzen gelten nicht für eine Gesellschaft, die ihr einziges Vermietungsobjekt verkauft.

Die Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen und damit eine umsatzsteuerfreie Veräußerung ist nicht gegeben, wenn eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ihr einziges Vermietungsobjekt an den bisherigen Mieter verkauft. Zum einen bleibt das Unternehmen als solches nicht erhalten, zum anderen wird es nicht weitergeführt: Nach der Übertragung werden mit dem Objekt keine Vermietungsumsätze mehr erzielt.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

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Fax: 0208 – 970 71 37

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