Menü Steuer Kanzlei Nürnberg
Pfeil nach unten

Aktuelles



Abgrenzung von Gebäudeteilen und Inventar

Bei der Erhebung der Grunderwerbsteuer gibt es immer wieder Streit um die Frage, was ein Gebäudeteil oder Inventar ist.

Es gibt immer wieder Abgrenzungsschwierigkeiten bei der Frage, was Gebäudeteil oder Inventar ist. Das Finanzgericht Hamburg ist wie auch das Finanzgericht Schleswig-Holstein der Ansicht, dass Herd und Spüle zumindest in Norddeutschland als Bestandteil zum Gebäude zählen. Entsprechendes muss für eine speziell angepasste Arbeitsplatte und ähnlich eingepasste Verblendungen gelten. Der Gesamtkaufpreis für Grundstück und mitverkaufte bewegliche Einrichtungsgegenstände ist nötigenfalls im Schätzungswege aufzuteilen, dabei ist für die Bewertung gebrauchter Möbel eine Absetzung für Abnutzung vorzunehmen.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

info@dsa-marketing.ag
www.dsa-marketing.ag



Bilderquellen (fotolia.com):

DatenschutzerklärungImpressumSteuerkanzlei Nürnberg